Hygieneleitfaden Corona

FC Wacker 90 Wittgensdorf e. V.

 

Der Vorstand                                                                                                                            Wittgensdorf, 02.06.2020

 

 

 

 

 

Wiedereinstieg in den Sportbetrieb in den Sportstätten des FC Wacker 90 Wittgensdorf e. V.

 

 

 

Am 28. Mai 2020 informierte die Staatsregierung des Freistaates Sachsen gemeinsam mit dem Landessportbund Sachsen über weitere Lockerungen im Sport ab dem 06. Juni 2020:

 

„Training und Wettkämpfe in und auf Sportstätten werden im Freistaat Sachsen mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung ab dem 6. Juni 2020 für jede Sportart wieder möglich sein. Allerdings müssen Hygienekonzepte erstellt und befolgt werden. Publikum ist weiterhin nicht zugelassen. Mindestabstände sind hingegen nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus dürfen auch Hallenbäder wieder öffnen, wenn ein seitens der zuständigen kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.

 

Die gegenwärtige Entwicklung der Pandemie ermöglicht uns diese Lockerungen. Auch im Bereich des Sports setzen wir nun noch stärker auf die Eigenverantwortung der Sportler und Vereine.“

 

Für einen sicheren Sportbetrieb beschließt der Vorstand des FC Wacker 90 Wittgensdorf e. V. nachfolgendes Hygienekonzept und fordert zeitgleich alle Mitgliederinnen und Mitglieder des FC Wacker 90 Wittgensdorf e. V. auf, die Festlegungen des Hygienekonzeptes unbedingt einzuhalten.

 

 

 

Hygienekonzept des FC Wacker 90 Wittgensdorf e. V.:

 

1.       Gesundheitszustand

 

Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die betroffene Sportlerin bzw. der betroffene Sportler dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot und sämtliche Erkältungssymptome. Gleiches gilt für Trainerinnen und Trainer.

 

Ebenfalls zu Hause bleiben muss eine Sportlerin bzw. ein Sportler, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen. Gleiches gilt für Trainerinnen und Trainer.

 

Bei positivem Test auf das Coronavirus im eigenen Haushalt muss die betreffende Sportlerin bzw. der betroffene Sportler mindestens vier Wochen aus dem Trainingsbetrieb genommen werden. Gleiches gilt für Trainerinnen und Trainer.

 

Bei allen am Training Beteiligten wird vor jedem Trainingsbeginn der aktuelle Gesundheitszustand erfragt und schriftlich dokumentiert.

 

2.       Minimierung der Risiken in allen Bereichen

 

Fühlen sich Trainerinnen und Trainer oder Sportlerinnen und Sportler aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.

 

Zu klären ist, ob potenziell Teilnehmende am Training einer Risikogruppe (besonders Ältere und Menschen mit Vorerkrankung) angehören.

 

Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der Corona-Erkrankung schützen kann. Umso wichtiger ist es, ganz besonders für sie das Risiko bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich.

 

Bei allen am Training Beteiligten wird vor jedem Trainingsbeginn die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe erfragt und schriftlich dokumentiert.

 

3.       Organisatorische Voraussetzung

 

Als Koordinator und Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs benennt der Vorstand des FC Wacker 90 Wittgensdorf e. V. unseren Sportfreund

 

Steffen Lohse

 

zum Hygienebeauftragten des Vereins.

 

Durch den Hygienebeauftragten erfolgen alle notwendigen Unterweisungen aller Trainerinnen und Trainer in die Vorgaben zum Trainingsbetrieb und die Maßnahmen des Vereins. Die Unterweisungen werden schriftlich dokumentiert.

 

4.       Organisatorische Umsetzung

 

Trainerinnen und Trainer informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften. Den Anweisungen der verantwortlichen Trainerinnen und Trainern zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.

 

Um eine Vermischung der Teilnehmer mehrerer Trainingsgruppen zu unterbinden, ist eine Platzhälfte von maximal einer Trainingsgruppe zu nutzen. Darüber hinaus sind die Trainingszeiten sind so zu organisieren, dass ein Aufeinandertreffen mehrerer Trainingsgruppen bestmöglich vermieden wird.

 

Die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit ist durch jede Trainerin und jeden Trainer gewissenhaft zu dokumentieren.

 

ANKUNFT UND ABFAHRT

 

        Auf Fahrgemeinschaften bei der Anfahrt zum Training ist möglichst zu verzichten.

 

        Die Ankunft am Sportgelände soll frühestens zehn Minuten vor Trainingsbeginn erfolgen

 

        Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Training können sich in den Umkleidekabinen umziehen. Bei der Nutzung der Umkleidekabinen ist der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Bei Bedarf müssen mehrere Umkleidekabinen genutzt werden.

 

        Nehmen Zugehörige einer Risikogruppe am Training teil, so gilt während des Aufenthaltes in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen eines Mund- Nasen- Schutzes. Gleiches gilt, wenn auch nur ein Trainingsteilnehmer auf das Tragen eines Mund- Nasen- Schutzes besteht.

 

        Sportlerinnen und Sportler sowie Trainerinnen und Trainer, sollten – wenn möglich und zumutbar – auf das Duschen im Vereinsgelände verzichten. Werden durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Duschen genutzt, so gilt in den Duschräumen die Pflicht zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 1,50 Metern. Die Duschräume dürfen nur von maximal 4 Sportlerinnen oder Sportlern gleichzeitig genutzt werden.

 

        Bei der Begrüßung und Verabschiedung muss auf einen Händedruck sowie Umarmungen verzichtet werden.

 

AUF DEM SPIELFELD

 

        Das Einhalten von Mindestabständen ist während des Trainingsbetriebes nicht mehr erforderlich, somit dürfen Trainingsspiele und Zweikämpfe durchgeführt werden.

 

        Bei Ansprachen und Trainingsübungen ist allerdings ein Abstand von mindestens 1,50 Metern einzuhalten

 

        Die Größe der Trainingsgruppen wird nicht mehr reglementiert, allerdings dürfen nur die Sportlerinnen und Sportler am Training teilnehmen, die vor dem Training eingetragen und belehrt wurden.

 

        Das Spucken und Naseputzen durch Ausschnauben ohne Taschentuch auf dem Spielfeld sind untersagt.

 

        Ebenso ist das gegenseitige Abklatschen, sich in den Arm nehmen und gemeinsames Jubeln untersagt.

 

AUF DEM SPORTGELÄNDE

 

        Die Nutzung und das Betreten des Sportgeländes ist ausschließlich gestattet, wenn ein eigenes Training geplant ist.

 

        Zuschauende Begleitpersonen sind beim Training nicht zu zugelassen und dürfen somit das Sportgelände nicht betreten.

 

        Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife muss jederzeit sichergestellt sein.

 

        Die Gastronomiebereiche sowie die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume unseres Vereins bleiben geschlossen.

 

BESONDERHEITEN FÜR KINDER-/JUGENDTRAINING

 

        Sofern Unterstützung für die Fußballaktivitäten und/oder Toiletteneinrichtungen erforderlich ist, darf ein Elternteil/ Erziehungsberechtigter am Sportgelände anwesend sein. Für diese Person gelten ebenfalls die dort herrschenden organisatorischen und hygienischen Maßgaben.

 

 

 

5.       Hygiene- und Distanzregeln

 

Alle Trainerinnen und Trainer sowie Sportlerinnen und Sportler müssen sich unmittelbar vor und nach dem Training die Hände waschen (mindestens 30 Sekunden und mit Seife). Nach dem Waschen sind die Hände mit Desinfektionsmittel zu behandeln.

 

Körperliche Begrüßungsrituale – wie Händedruck, Umarmungen u. ä. sind nicht gestattet. Getränke sind – in einer eigenen Getränkeflasche - von zu Hause mitzubringen.

 

Das Spucken und Naseputzen ohne Taschentuch auf dem Spielfeld oder dem Sportgelände ist nicht gestattet. Darüber hinaus sind das Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln untersagt.

 

Bei Ansprachen und Trainingsübungen ist ein Abstand von mindestens 1,50 Metern einzuhalten

 

6.       Ergänzende Hinweise

 

Zur Einhaltung der Distanzregeln werden weiterhin keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen.

 

Datenschutz Corona

Liebe Sportfreundinnen und liebe Sportfreunde,

 

wir freuen uns, Euch endlich wieder persönlich auf unserem Vereinsgelände begrüßen zu können!

 

Zu Eurem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem neuartigen Covid-19-Virus („Corona“) sind wir verpflichtet, Eure Anwesenheit auf unserem Vereinsgelände zu dokumentieren. Nachfolgend möchten wir Euch über diese Datenverarbeitung informieren:

 

Wer ist Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

 

Zunächst sind wir, der Vorstand des FC Wacker 90 Wittgensdorf e. V. für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, die Ihr uns bereitstellt, damit wir Euren Aufenthalt auf unserem Vereinsgelände dokumentieren können.

 

Werden diese personenbezogenen Daten von dem zuständigen Gesundheitsamt angefordert, ist die Oberbürgermeisterin, für die Zulässigkeit der Datenübermittlung und die weitere Datenverarbeitung beim zuständigen Gesundheitsamt verantwortlich.

 

Welche personenbezogenen Daten werden benötigt?

 

        Vollständiger Name

 

        Vollständige Adresse

 

        Telefonnummer

 

        Datum und Uhrzeit Eures Aufenthalts auf dem Vereinsgelände

 

Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden diese personenbezogenen Daten verarbeitet?

 

Nach der Verordnung der Landesregierung des Freistaates Sachsen zum Übergang nach den Corona-SchutzMaßnahmen i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO müssen wir diese personenbezogenen Daten erheben und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt übermitteln, falls der Verdacht besteht, dass es im Zusammenhang mit dem Besuch auf unserem Vereinsgeländes zu einer Infektion mit Covid-19 gekommen ist. Diese personenbezogenen Daten dürfen wir zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken, verwenden.

 

An wen werden diese personenbezogenen Daten übermittelt?

 

Eure Angaben werden von uns ausschließlich auf Verlangen des zuständigen Gesundsamtes an dieses übermittelt.

 

Wie lange werden die personenbezogenen Daten gespeichert?

 

Entsprechend der Verpflichtung aus der Corona-Schutz-Verordnung Sachsen bewahren wir Eure Angaben tagesaktuell für vier Wochen auf und vernichten die Angaben unmittelbar nach Ablauf dieser Frist.

 

Was passiert, wenn keine Angaben gemacht werden?

 

Verweigert Ihr die Angaben, dürft Ihr leider nicht am Training teilnehmen.

 

Welche Rechte habet Ihr?

 

Ihr habt das Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO, auf Berichtigung falscher personenbezogener Daten gem. Art. 16 DS-GVO, auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO und auf eine Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO. Macht Ihr entsprechende Ansprüche geltend, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und wir Eurem Anspruch nachkommen können.

 

Zudem könnt Ihr euch bei der für uns zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren:

 

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

 

Postfach 11 01 32

 

01330 Dresden

 

Wir danken Ihnen für Euer Verständnis!

 

 

 

Der Vorstand